Die Annahme von Aufträgen erfolgt nur aufgrund nachstehender Bedingungen. Auftragserteilung gilt zugleich auch als Anerkennung unserer Lieferungs- und Geschäftsbedingungen.

1. Vertragsinhalt
Maßgebend ist die schriftliche Auftragsbestätigung von WA-Elektronik. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages sind nur wirksam,
wenn sie ausdrücklich durch uns bestätigt worden sind. Sofern keine schriftlichen Nebenabreden getroffen worden sind, erkennt der Besteller die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WA-Elektronik als verbindlich an.
Mündliche und schriftliche Preisangebote werden erst nach schriftlicher (auch e-mail) Auftragsbestätigung
verbindlich.

2. Rechte an Gegenständen des Bestellers
Der Besteller erklärt, alle erforderlichen Rechte (Eigentums-, Urheberrecht etc.) an den für ihn zu bearbeitenden
Geräten, Teilen oder Schaltplänen/Layouts („Gegenstände“) zu besitzen und trägt deshalb allein die Verantwortung
für etwaige Rechtsverletzungen. Der Besteller stellt uns von allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Rechten
im Zusammenhang mit von ihm gelieferten Gegenständen frei.

3. Lieferung
a) Der Versand erfolgt unfrei auf Gefahr des Bestellers. Falls vom Besteller nicht schriftlich festgelegt, wird die
Versandart von uns frei gewählt. Durch den Versand verspätete Lieferungen berechtigen nicht zu Beanstandungen,
Annahmeverweigerungen oder Rechnungskürzungen, selbst wenn die Fertigung oder Lieferung mit Eilzuschlägen
bestellt wurde.
b) Abweichend von a) erfolgt der Versand von gefertigen Layouts per E-Mail, alternativ zu den Bedingungen
von a)  auch per Post auf CD-R.
c) Vereinbarte Lieferzeiten werden nach bester Möglichkeit eingehalten. Lieferzeitüberschreitungen oder verspätete
Lieferung, insbesondere durch nachträgliche Änderungswünsche des Bestellers, berechtigen den Besteller nicht zu
Rücktritt vom Vertrag oder zur Annahmeverweigerung.

4. Gewährleistung
a) Auch bei größter Sorgfalt können geringfügige Abweichungen im Layout entstehen, welche kostenfrei korrigiert
werden. Weitergehende Ersatzansprüche, insbesondere folgeschäden durch fehlerhafte Schaltpläne und/oder
Layouts sind ausgeschlossen, sofern die eindeutigen Vorgaben des Bestellers eingehalten wurden und der
automatische Layout-Test (DRC) der Software durchgeführt wurde.
b) Bei berechtigten Reklamationen steht es uns frei, die gemachten Arbeiten nachzuarbeiten. Bei Fehlschlägen der
Nacherfüllung kann der Besteller nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

5. Mängel
Offensichtliche Mängel werden nur berücksichtigt, wenn sie sofort, spätestens aber innerhalb acht Tagen, nach
Lieferung schriftlich gerügt werden.

6. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher, uns gegenüber dem Besteller zustehenden Forderungen,
unser Eigentum. Werden die gelieferten Waren mit anderen Waren verbunden, setzt sich der Eigentumsvorbehalt an
der neu geschaffenen Sache fort.

7. Zahlung
Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt der Ware ohne jeden Abzug, sofern nicht andere Zahlungsbedingungen
schriftlich vereinbart sind.

8 Eigentumsvorbehalt
WA-Elektronik bleibt Eigentümer des Liefergegenstandes bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Waren.

9. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Firmensitz.

10. Unwirksamkeit
Sind einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen unwirksam, bleiben der Vertrag und
diese Bedingungen im übrigen wirksam. Zum Ersatz der unwirksamen Bestimmungen werden Regelungen getroffen,
die dem gewünschten Zweck möglichst nahe kommen.